Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule
Traum-Hunde (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde). Mit Teilnahme an einer Unterichtseinheit der Hundeschule Traum-Hunde
stimmen Sie den AGB’s zu.
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich
um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.
Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.
§ 2 Anmeldung
- Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die
verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und dem Kunden.
2. Gruppen
Die Hundeschule bietet zu den auf der Internetseite angegebenen Zeiten Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule an der abgesprochenen
Stunde teilnehmen.
- Abgeschlossene Kurse oder Intensivkurse
Die Hundeschule bietet zu den auf der Internetseite angegebenen Zeiten ständig
wechselnde Intensivkurse in Form von Abgeschlossenen Kursen an. Nach verbindlicher Anmeldung kann der Teilnehmer an allen Stunden des Kurses teilnehmen.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
- Aktuelle Preise sind auf der Homepage zu finden oder werden auf Anfrage auch
telefonisch/per E-Mail bekannt gegeben.
- Eine Trainingsinheit dauert im normal Fall sowohl in der Gruppenstunde, im
Intensivkurs und als Einzelstunden 45 Minuten. Überziehung des Trainingseinheit kann unterichtsbedingt vorkommen und wird in den ersten 15 Minuten nicht zusätzlich in Rechnung
gestellt.
- Die Vergütung der Einzelstunden ist am Ende der Stunde zu entrichten und setzt sich
aus dem abgesprochenem Grundpreis, sowie An- und Abfahrt und Überlänge zusammen.
- Die Vergütung von Gruppenstunden ist am Ende der Stunde zu
entrichten.
- Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z. B. 10er-Karten) an, ist die Vergütung für
alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten. Die Mehrfach-Karten sind übertragbar und verfallen nicht.
- Die Vergütung der Abgeschlossenen Kurse erfolgt bei Anmeldung spätestens aber eine
Woche vor Kursbeginn über den gesamten Betrag.
- Für die Rechnungsstellung nach nicht fristgerechten Zahlungen behält sich die
Hundeschule vor, eine Bearbeitungsgebühr und Mahngebühr zu erheben.
§ 4 Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch den
Kunden
- Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 48 Stunden vor
Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
- Die Absage bei regelmäßig stattfindendem Gruppenunterricht ist spätestens 48 Stunden
vorher anzuzeigen, ansonsten wird die Stunde berechnet. Krankheitsbedingte Absage im Einzelfall ist hiervon ausgenommen wird aber individuell gehandhabt.
- Im Falle von einer Unpünktlichkeit des Kunden behält sich die Hundeschule vor, die
Wartezeit von der Trainingszeit abzuziehen. Die Vergütung des Trainings ist regulär zu entrichten.
§ 5 Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch die
Hundeschule
- Die Hundeschule behält sich vor, Termine abzusagen. Die Hundeschule wird sich stets
darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.
- Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens
aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit.
- Im Falle einer Absage der Hundeschule schuldet der Kunde der Hundeschule keine
Vergütung.
- Im Falle einer Unpünktlichkeit der Hundeschule wird dem Kunden seine volle
Trainingszeit zugestanden. Sollten dadurch andere terminliche Konflikte entstehen, sorgt die Hundeschule für einen Ersatz in Form von einer längeren Trainingseinheit beim nächsten Termin oder einer
Vergütungsminderung.
§ 6 Haftung
- Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine private Unfallversicherung
wird empfohlen.
- Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere
Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes
Risiko.
- Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt
haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
- Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der
Höhe nach auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch
für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
- Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach
Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher
im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an den Kursen teilnimmt.
- Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und
unter Aufsicht mindestens eines Elternteils oder Aufsichtsperson gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern oder der Aufsichtsperson.
§ 7 Sonstige Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine
Läufigkeit des Hundes, sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis
anzuzeigen.
- Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung
mit ausreichender Deckungssumme besteht.
- Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht
gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem gleichwertigen Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu
diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind teilnehmen solang es keinen Mehraufwand für die Hundeschule bedeutet.
- Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der
Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der
Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht,
ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
§ 8 Datenschutz
- Die für das Training erforderlichen Daten werden für interne Zwecke gespeichert.
Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
- Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und
dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Bild- und Tonmaterial
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundeschule alle Bild- und
Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, für Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, Themenabende, …), PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, nutzen und verwenden darf.
Erstellt der Teilnehmer selbst Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule entstehen, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Hundeschule nur für private Zwecke
des Teilnehmers verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Hundeschule. Die Hundeschule kann eine unentgeltliche Kopie der durch Dritte angefertigten Bild- und Tonträger
verlangen